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HUNDEKUNDE Hundeschule Logo Hundetraining

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

HUNDEKUNDE

Désirée Alge & Belinda Feierle

§ 1. Vertragsgegenstand

1. Im Vertragsgegenstand sind jegliche Trainingsstunden (Einzelstunden, Hausbesuche, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter) inbegriffen. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und Abläufe kostenlos beraten zu lassen.

2. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg von Erziehungskursen/Trainings und Seminaren hängt im Wesentlichen von der Erziehungsarbeit des Hundehalters ab.

 

§ 2. Teilnahmevoraussetzung

1. An den angebotenen Trainingsstunden, Kursen, Seminaren, Aktivitäten und Veranstaltungen dürfen nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen Impfschutz verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird mitunter zum Nachweis benötigt.

2. Das Training darf nur besucht werden, wenn der Hund über körperliche Fitness verfügt. Ansteckende Krankheiten müssen unverzüglich mitgeteilt werden und schließen den Hund vom Training aus.

3. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

4. Die Hundeschule behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

§ 3. Vertrag/Anmeldung

1. Die Anmeldung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

2. Sobald die Anmeldung bestätigt wird, gilt diese als verbindlich.

 

§ 4. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung hat innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungserhalt und ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu erfolgen. In Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Bezahlung zu festgelegten Terminen oder direkt zum Training/Kurs erfolgen.

 

§ 5. Rücktritt

1. Rücktritt durch den Teilnehmer: Jeder Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung (Trainingsstunde, Seminar, Kurs, Aktivitäten) und Leistung vom Anmeldevertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich mindestens eine Woche vor der Veranstaltung (Trainingsstunde, Seminar, Kurs, Aktivität) zu erfolgen. Das Fernbleiben von Veranstaltungen oder das nicht anwesend sein bei Beratungsgesprächen vor Ort (bspw. in der Wohnung des Teilnehmers) gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall wird die vereinbarte Gebühr voll berechnet.

In Ausnahmefällen können Unterrichtseinheiten in einem nachfolgenden Kurs besucht werden.

2. Rücktritt durch die Hundeschule Hundekunde: Wegen mangelnder Beteiligung, durch Krankheit oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Hundeschule sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen der Kursleiter, so kann die Hundeschule vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 6. Teilnahmeausschluss

1. Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung der Gebühr, allerdings kann die versäumte Trainingseinheit nach Absprache in einem späteren, gleichen Kurs nachgeholt werden.

2. Bei Misshandlung oder bei Anwendung von Hilfsmitteln, wie z.B. Stromhalsbändern erfolgt ein sofortiger Ausschluss.

 

§ 7. Haftung

1. Die Teilnahme an Trainingsstunden, Kursen, Seminaren, Aktivitäten, Veranstaltungen und Hundetreffs/Hundewanderungen sowie das Betreten des Geländes der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die von der Hundeschule vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden verursacht werden. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.

 

§ 8. Mitwirkungspflicht

1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Leistungsstörungen zu vermeiden oder gering zu halten.

2. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Hundeschule zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Sollte ein übergebener Hund erkranken, sind wir berechtigt, einen Tierarzt unserer Wahl (falls der Haustierarzt nicht bekannt ist) mit der Behandlung zu beauftragen. Alle diesbezüglich entstandenen Kosten für Tierarzt und Medikamente gehen zu Lasten des Tierhalters.

 

§ 9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

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